Dr. Hellmuth Loening

Das Thüringer Zentrum für Staatswissenschaften trägt den Namen Dr. Hellmuth Loenings, um damit dessen großen persönlichen Einsatz bei der Durchsetzung von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie für ein Gemeinwesen in Thüringen zu würdigen. Sein Name ist untrennbar mit dem Thüringer Oberverwaltungsgericht in Jena verbunden.

Aus der Biographie Dr. Hellmuth Loenings

Dr. Hellmuth Loening wurde am 6. Juli 1891 in Jena als Sohn des dortigen Professors der Rechte Richard Loening und seiner Frau Margarete geboren. Er studierte von 1909 bis 1912 Rechtswissenschaften in Heidelberg, Berlin und Jena, nahm aus dem Vorbereitungsdienst heraus als Reserveoffizier im ersten Weltkrieg teil und bestand 1920 die zweite juristische Staatsprüfung. Über die Tätigkeit als Gerichtsassessor, als Amtsgerichtsrat und als Bezirkskommissar bei einem thüringischen Landrat gelangte er 1921 als Regierungsrat ins thüringische Innenministerium. Von 1926 bis 1945 war er Oberverwaltungsgerichtsrat beim Thüringer Oberverwaltungsgericht in Jena.

Als engagierter Gegner des Nationalsozialismus war Dr. Loening verschiedensten Repressalien ausgesetzt. Dennoch hat er mit ganzer Kraft gegen schärfsten Widerstand und unter Gefährdung seiner Person eine mutige und klare Haltung gegenüber dem totalitären Machtanspruch eingenommen.

Nach dem Untergang des Nationalsozialismus wurde Dr. Loening zunächst Vorsitzender der Gesetzgebungsabteilung im Präsidialamt in Weimar. Am 5. Oktober 1945 wurde er vom damaligen Präsidenten des Landes Thüringen, Dr. Paul, zum Präsidenten des Thüringischen Oberverwaltungsgerichts ernannt, welches als erstes aller Oberverwaltungsgerichte in Deutschland seine Tätigkeit wieder aufnahm. In dieser Zeit ist sein Wirken weit über die Grenzen Thüringens hinaus als vorbildlich anerkannt worden. Schon bald nach der Wiedereröffnung des Thüringer Oberverwaltungsgrichts begann das, was Dr. Loening selbst später den »Kampf um den Rechtsstaat Thüringen« nennen sollte. Insbesondere von seiten der SED, die die Verwaltung und die Landesversammlung dominierte und der die Rechtsstaatlichkeit im heutigen Sinne ein Dorn im Auge war, ist das Gericht wegen seiner »reaktionären« Rechtsprechung erheblich angegriffen worden. Dennoch hat das Thüringer Oberverwaltungsgericht in dieser Zeit ausschließlich nach den Grundsätzen von Gesetz und Recht entschieden. Das Oberverwaltungsgericht wurde mit dem Verwaltungsgerichtsbarkeitsgesetz vom 10. November 1948 von einem Landesverwaltungsgericht abgelöst. Damit war der »Kampf um den Rechtsstaat« für Thüringen zunächst entschieden. Die bewährte Generalklausel zur Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs wurde durch ein Enumerationssystem abgelöst. Ein neu zu schaffendes Landesverwaltungsgericht sollte sowohl personell als auch in der sachlichen Zuständigkeit nunmehr von der Landesversammlung politisch abhängig sein. Die gutachtliche Stellungnahme Dr. Loenings zu »diesem, dem Wesen des Rechtsstaats ins Gesicht schlagenden Gesetzenwurf« konnte nichts mehr bewirken.

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